Steuer- und Rechtsbetriebswirt

Finanzbuchhalter 

Immobilienmakler

 

Gemäß § 6 Abs.4 StBerG umfasst das Dienstleistungsangebot im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.

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