Juri Lange

Steuer- und Rechtsbetriebswirt
Finanzbuchhalter
Immobilienmakler
Gemäß § 6 Abs.4 StBerG umfasst das Dienstleistungsangebot im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.